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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Bereich Fotografie durch Birgit Müllerschön fotowerkstatt Müllerschön (im folgenden Fotograf genannt) Hegelstr.9, 72663 Großbettlingen

 

1.Geltung

a.) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

b.) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

c.) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich umgehend binnen drei Werktagen nach Auftragserteilung zu erklären.

d.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

e.) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

2.Auftragsproduktionen

a.) Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

b.) Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B.Kundenwunsch), so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

c.) Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

d.) Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

e.) Sind dem Fotografen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

3.Überlassenes Bildmaterial/Lichtbilder (analog und digital)

a.) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

b.) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

c.) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen geliefertes Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt (i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz).

d.) Der Fotograf ist frei in der Gestaltung, Motivwahl, Bildauffassung sowie im Einsatz der eingesetzten Mittel. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

e.) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

f.) Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

g.) Das überlassene Bildmaterial bleibt bis zur Vollständigen Zahlung Eigentum des Fotografen.

h.) Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Für Beschädigungen/Zerstörung ist Schadensersatz zu leisten.

i.) Reklamationen und Beanstandungen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß, wie verzeichnet zugegangen und als verbindlich angenommen.

 

 

 

4.Urheberrecht

a.) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

b.) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

c.) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist- sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

d.) Der Besteller eines Bildes i.S. Vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu digitalisieren, zu speichern, zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte schriftlich übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

e.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

Richtige,korrekte Form hierbei: Foto: Birgit Müllerschön/www.fotowerkstatt-muellerschoen.de direkt beim Bild bzw. so, dass der Urheber dem Werk zugeordnet werden kann. Der Auftaggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

5.Nutzungsrechte/Digitale Fotografie/Nutzung und Verbreitung

a.) Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht.

b.) Für Privatleute betrifft dies das einfache Private Nutzungsrecht wie z.B. Bilder selbst ausdrucken, Fotobuch,Karten... erstellen für den eigenen Gebrauch.

c.) Bei Onlinenutzung z.B. in Sozialen Netzwerken ist der Urheber wie oben beschrieben zu nennen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

d.) Für Vereine/Firmen/Geschäftleute betrifft dies das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung bzw. die zeitliche und räumliche Begrenzung wie vereinbart.

e.) Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

f.) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

g.) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

h.) Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für:

Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient. Jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven. Die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

i.) Bildbearbeitungen/Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.

Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

j.) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

k.) Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

l.)Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

m.) Die Negative/RAW-Dateien/Originale verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

n.) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

o.) Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

6.Haftung/Datensicherung

a.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde- nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

b.) Schadensersatzansprüche hierfür können maximal nur in Höhe des bisher bezahlten Honorars für diese Leistung an den Fotografen geltend gemacht werden. Weitere Schadensersatzansprüche wie etwa entgangene Nutzung/Höhere Kosten bei Ersatz etc. können nicht geltend gemacht werden.

c.) Der Fotograf verwahrt die Negative/Lichtbilder sorgfältig. Eine 100 %tige Garantie kann nicht gegeben werden, bedingt durch z.B.äußere Einflüsse (Diebstahl,Feuer, Wasser, Ausfall der Speichermedien...).

Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von Ihm aufbewahrte Negative/Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet Ihm die Negative/Daten zum Kauf an.

Es obliegt dem Auftraggeber seine Kontaktdaten gegenüber dem Fotografen aktuell zu halten und ggf. bei Umzug die neue Adresse mitzuteilen. Für Schäden, die darauf zurückzuführen sind z.B. entgangene Nutzung haftet der Fotograf nicht.

d.) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

e.) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

 

7.Nebenpflichten

a.) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

c.) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

d.) Der Kunde trägt die Verantwortung für die von Ihm angebrachte Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

8.Datenschutz

a.) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9.Honorare/Vergütung/Eigentumsvorbehalt/Leistungsstörung/Ausfallhonorar

a.) Es gilt für die Herstellung der Lichtbilder das vereinbarte Honorar (Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale). Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

b.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

c.) Das Honorar versteht sich für Privatleute/Endverbraucher inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

d.) Das Honorar versteht sich für alle anderen Fälle zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

e.) Für Privatleute gilt, dass mit dem Honorar die einfachen Privaten Nutzungsrechte abgegolten sind.

f.) Mit dem Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

g.) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, Studiomieten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden/Auftraggebers. Reisekosten bis 100 Km mit PKW (Pauschale + KM-Satz), darüber hinaus fallen ggf. Bahn-, Flug-, Mietwagen-Kosten an.

Bei Sessions vor Ort sind dem Fotografen Getränke (antialkoholisch) zur Verfügung zu stellen.

Bei Sessions/Aufnahmezeiten über 4 Stunden hat der Fotograf darüber hinaus Anspruch auf eine Mahlzeit. Bei Sessions/Aufnahmezeiten über 8 Stunden bzw. bei Sessions die weiter als 100 Km entfernt statt finden, hat der Fotograf Anspruch auf eine Übernachtung. Die Organisation wird hierbei vom Kunden übernommen.Die Bezahlung derselben geht zu Lasten des Kunden.

h.) Der Honoraranspruch ist bei Auftragserteilung, spätestens bei Ablieferung der Aufnahme fällig, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

i.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

j.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

k.) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht oder verwendet wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

l.) Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen des Fotografen.

m.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

10.Rückgabe des Bildmaterials/Auswahlbilder/Datendiebstahl

a.) Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

b.) Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

c.) Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten.

d.) Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

e.) Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zweck der Prüfung/Bildauswahl, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern ggf. auf dem Lieferschein keine andere Frist vereinbart/vermerkt ist.

Übergebene Digitale Daten (Miniaturen zur Bildauswahl) sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

f.) Eine Speicherung und Verwertung von Auswahlbildern bzw. von Bildern aus der Onlinepräsenz vom Fotografen durch den Kunden oder anderer Personen (z.B. über Onlinegalerie/Miniaturbild-CD, Homepage, Soziale Medien..) ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur mit dem Erwerb von den entsprechenden Daten & Nutzungsrechten ist eine Nutzung zulässig. Verstösse werden mit mindestens 200 (in Worten: zweihundert) Euro pro Bild in Rechnung gebracht. Datendiebstahl von der Onlinepräsenz des Fotografen wird mit mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro pro Bild in Rechnung gestellt.

g.) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

11.Stornobedingungen

a.) Vereinbarte Termine sind Exklusivtermine und verbindlich, dies bedeutet, der Termin und ggf. der Studioraum ist speziell für den Kunden reserviert. Bei Nichterscheinen, unentschuldigtem Fehlen oder zu kurzfristiger Absage, sind die Kosten für Termin und Studio vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen.

b.) Der Kunde kann seine Fotosession vor dem Beginn des Fotoshooting-Termins rechtzeitig (siehe Termine lt.Schadensersatz-/Storno-Sätze) schriftlich stornieren.

c.) Dem Fotografen entsteht durch Kündigung/Storno ein Schaden in Form von Kosten wie Umsatzausfall, Kosten für die Vorbereitung, Arbeitszeitkosten(z.B.Wartezeiten), Kosten für Anfahrt, Kosten für ggf.erneute Terminvergabe, u.s.w..

Daher werden Terminreservierungsgebühren/Schadensersatzansprüche zeitanteilig je nach Eingang des Stornos/der Kündigung einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

d.) Der Fotograf versucht für den ausgefallenen Termin Ersatz zu bekommen. In der Regel ist das insbesondere bei kurzfristigen Absagen nicht möglich bzw. nicht in voller Höhe möglich. Ein Anspruch besteht nicht.

e.) Im Krankheits/Todesfall (Nachweis) übt der Fotograf Kulanz aus und behält lediglich 15 % des Auftragwertes, mindestens eine Pauschale in Höhe von 25 Euro, bei Terminverschiebung (neuer Termin innerhalb 3 Monate) ein.

f.) Es gelten folgende Schadensersatz-/Storno-Sätze bei Kündigung/Stornierung durch den Kunden, auch wenn noch keine Anzahlung/Terminreservierung geleistet wurde:

Bei Hochzeitssessions/Reportagen

bis 6 Monate vor Termin kostenfrei

bis 3-5 Monate vor Termin 25 % des Auftragwertes

bis 1-2 Monate vor Termin 50 % des Auftragwertes

bei 15-29 Tage vor Termin 75 % des Auftragwertes

bei 0-14 Tage vor Termin 100 % des Auftragwertes

Bei Studiosessions von Privatleuten

bis 30 Tagen vor Termin kostenfrei

bei 15-29 Tage vor Termin 50 % des Auftragwertes

bei 8-14 Tage vor Termin 75 % des Auftragwertes

bei 0-13 Tage vor Termin 100 % des Auftragwertes

Bei gewerblichen/anderen Aufträgen

bis 30 Tagen vor Termin kostenfrei

bei14-29 Tagen vor Termin 75 % des Auftragwertes

bei 0-13 Tagen vor Termin 100 % des Auftragwertes

g.) Die Kosten für bereits gebuchte Zusatzbestellungen, wie Visagisten, Modelle, Locations und Studioräume sowie bereits angefallene Anfahrts- und Reisekosten sind in jedem Fall vom Kunden zu 100 % zu erstatten.

h.) Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist.

i.) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

 

 

12. Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge

a.) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

b.) Der Widerruf ist zu richten an:
Birgit Müllerschön fotowerkstatt Müllerschön, Hegelstr.9, 72663 Großbettlingen
E-Mail-Adresse: info@fotowerkstatt-muellerschoen.de
c.) Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

d.) Wichtige Hinweise:
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten: Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

13.Vertragsstrafe, Schadensersatz

a.) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

b.) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

14.Allgemeines/Schlussbestimmungen

a.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

b.) Nebenreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

c.) Der Auftaggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen an.

d.) Der Auftagnehmer behält sich vor, den/die Fotograf/in kurzfristig zu benennen, der/die den Auftrag ausführt.

e.) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

f.) Vorbehalten wird das Recht des Fotografen, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

g.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz/Geschäftssitz des Fotografen.

 

Quellen zur AGB- Ausfertigung:

AGB Vorlage Deutsche Journalistinnen- und Journalisten- Union Ver.di

https://dju.verdi.de/ueber-uns/fotografen/++co++68ccd3ba-29dd-11e3-81a5-52540059119e

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks

(Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)

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Ruf an unter: Tel.:07022/243852 (Buchung/Information) Birgit Müllerschön / fotowerkstatt Müllerschön Fotostudio Mietstudio | info@fotowerkstatt-muellerschoen.de